SSV Info : Jährlich wiederkehrende Mutationen in der VVA

29 Dez 2016

Werte VVA Verantwortliche

Wir machen Sie auf folgende jährlich wiederkehrende Mutationen in der VVA aufmerksam. Wir bitten Sie, diese bis zum 28. Januar 2017 vorzunehmen.

–       Überprüfung der Lizenzen der einzelnen Vereinsmitglieder

–       Anpassung und Korrektur der Abos Schiessen Schweiz für die Nicht-lizenzierten Schützen

–       Meldung der Fusionen und Auflösungen*

Für die Mitarbeit bedanken wir uns.

 

*Auflösungen und Fusionen ausserhalb der Mutationszeit (1.12. – 28.1.) führen zu einer Mutation des Stammvereins und es wird ein kostenpflichtiger Nachdruck ausgelöst. Die Lizenzen werden den Vereinen in Rechnung gestellt; es wird ein Zuschlag erhoben. Die Verpflichtungen der Vereine betreffend Mitgliederbeiträge, Lizenzgebühren und Kommunikationsbeiträge gegenüber den Verbandsmitgliedern bestehen in jedem Fall bis Ende des Kalenderjahres in dem der Auflösungs- bzw. Fusionsbeschluss getroffen wurde; dies auch dann, wenn der Fusionsbeschluss zwar schon rechtskräftig ist, die Meldung aber erst im Verlauf des nachfolgenden Geschäftsjahres bzw. nach dem 28.1. erfolgt.

 

Schweizer Schiesssportverband
Postadresse:
Lidostrasse 6
CH-6006 Luzern
Tel:  +41 (41) 370 82 06
Fax: +41 (41) 370 57 17
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