VERANTWORTUNG

16 Mrz 2009

Die Leihwaffen dürfen nicht zur Aufbewahrung überlassen werden an:
Jungschützinnen und Jungschützen, die das 18. Altersjahr nicht vollendet haben.
Juniorinnen und Junioren im Pistolenschiessen, die das 18. Altersjahr nicht vollendet haben.

D’autres news

voir aussi

Nachwuchs – Vergleichsschiessen

Vergleichsschiessen Bisher haben wir unsere Athleten bei einem Vergleichsschiessen selektioniert. Der SSV stellt über seine Nachwuchsförderung sogenannte Shooting Masters light zur Verfügung. Diese werden von den Regionalen Leistungszentren organisiert. In naher...

mehr lesen

Schweizer Jugendfinale

Von René Luisier Am Sonntag, dem 17. März 2024, fand in Luzern das Schweizer Jugendfinale statt. Nur Schützen, die sich in den Regionalfinals Ost / West / Mitte qualifiziert hatten, konnten am Schweizer Finale teilnehmen. Das Wallis war mit 5 Schützen vertreten: U13...

mehr lesen